Das Gesundheitsministerium des Königreichs Saudi-Arabien hat eine Verordnung über die gesundheitlichen Anforderungen erlassen, die Personen erfüllen müssen, die in das Königreich einreisen, um den Hadsch im Jahr 1444 H./2023 durchzuführen.

Die Verordnung verlangt, dass jeder Hadsch-Reisende neben der regulären Impfung gegen Meningokokken-Meningitis („gelbes Kärtchen“) auch gegen Covid-19 geimpft sein muss.

Das Büro für Hadsch und Umrah informiert hiermit alle Interessierten, dass jeder Hadsch-Reisende einen Nachweis über die Covid-19-Impfung vorlegen muss, da dies zu den obligatorischen Dokumenten für die Erteilung eines Visums zur Einreise nach Saudi-Arabien gehört.

Die in Saudi-Arabien zugelassenen Impfstoffe sind:

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