Das Gesundheitsministerium des Königreichs Saudi-Arabien hat eine Verordnung über die gesundheitlichen Anforderungen erlassen, die Personen erfüllen müssen, die in das Königreich einreisen, um den Hadsch im Jahr 1444 H./2023 durchzuführen.
Die Verordnung verlangt, dass jeder Hadsch-Reisende neben der regulären Impfung gegen Meningokokken-Meningitis („gelbes Kärtchen“) auch gegen Covid-19 geimpft sein muss.
Das Büro für Hadsch und Umrah informiert hiermit alle Interessierten, dass jeder Hadsch-Reisende einen Nachweis über die Covid-19-Impfung vorlegen muss, da dies zu den obligatorischen Dokumenten für die Erteilung eines Visums zur Einreise nach Saudi-Arabien gehört.
Die in Saudi-Arabien zugelassenen Impfstoffe sind:
- Pfizer-BioNTech – zwei Dosen
- Moderna – zwei Dosen
- Oxford-AstraZeneca – zwei Dosen
- Janssen – eine Dosis
- Covovax – zwei Dosen
- Nuvaxovid – zwei Dosen
- Sinopharm – zwei Dosen
- Sinovac – zwei Dosen
- Covaxin – zwei Dosen
- Sputnik-V – zwei Dosen