Frage:

Esselamu alejkum!

Kann die Moschee der Aisha in Mekka beim Verrichten der Umrah als Miqat dienen, wenn man ein oder zwei Tage zuvor bereits die Umrah verrichtet hat? Viele Pilger aus Bosnien machen das, wenn sie zur Umrah fahren.

Antwort:

Esselamu alejkum!

Das mehrfache Verrichten der Umrah während des Aufenthalts in Mekka ist keine Praxis, die vom Propheten Allahs ausgeführt wurde, da er für jede Umrah eine separate Reise organisierte. Die Mehrheit der Gelehrten ist jedoch der Ansicht, dass Personen, die aus weit entfernten Ländern nach Mekka kommen, während ihres Aufenthalts in Mekka eine zusätzliche Umrah verrichten können. Sie stützen ihre Meinung auf das Vorgehen von Aisha, r.a., der der Prophet Allahs, a.s., erlaubte, nach dem Hadsch eine Umrah zu verrichten, bevor sie nach Medina zurückkehrte.

Wer zu dieser Zeit die Umrah verrichten möchte, sollte zum Miqat der Einwohner von Mekka gehen, d.h. zum Ort, von dem aus die Einwohner von Mekka die Umrah beabsichtigen und dort die Absicht für die Umrah fassen, die ihram-Kleidung anlegen und in den Zustand des ihram eintreten, indem sie die ihram-Beschränkungen übernehmen. Heutzutage ist dies am häufigsten das Gebiet namens Et-Ten’im. An diesem Ort befindet sich die sogenannte Aisha-Moschee, da Aisha, r.a., von dort aus die Umrah beabsichtigte, als sie sie verrichtete.

Da das Vorgehen von Aisha eine Ausnahme von der allgemeinen Regel war, sollten diejenigen, die sich für das zusätzliche Verrichten der Umrah entscheiden, dies selten tun, nur in außergewöhnlichen Situationen und Umständen, damit die Ausnahme nicht zur Regel wird.

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